Mittwoch, 26.07.2017

VW-Abgasskandal

LG Wuppertal verurteilt die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Tiguans
 
Mit einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 26.04.2017 hat das Landgericht Wuppertal die Volkswagen AG als Verkäuferin eines VW Tiguan CUP 4Motion 2,0 l TDI verurteilt.
Der Wagen sei wegen illegaler Motorsteuerung mangelhaft.
Das Landgericht führt aus, dass der Käufer das Angebot von VW, kostenlos ein Update der Steuerungssoftware vorzunehmen, nicht annehmen brauchte, weil Ihm dies „..aufgrund des nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses unzumutbar“ gewesen sei.
 
Volkswagen muss den Wagen nun nach 2 Jahren Gebrauch zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer auf Grundlage von 250.000,00 Km Gesamtleistung errechneten Nutzungsentschädigung bis dahin gefahrene 44.700,00 km in Höhe von nur 6.556,00 €. (LG Wuppertal Urteil vom 26.04.2017 zu AZ: 3 O 156/16)
 
VW hat darauf verzichtet, gegen dieses Urteil Berufung anzulegen, sodass dieses rechtskräftig geworden ist.