Montag, 23.04.2018

Registrierungspflicht von ausländischen Staatsangehörigen in Russland während der Fußball-WM 2018

Während des Veranstaltungszeitraumes der Fußball-WM vom 25. Mai 2018 bis zum 25. Juli 2018 MÜSSEN sich nichtrussische Staatsbürger bei der Einreise nach Russland innerhalb von 24 Stunden registrieren lassen.
 
Gemäß Präsidenten- Erlass Nr. 202 gilt diese Pflicht zur Registrierung für nachfolgende Städte: Moskau, St. Petersburg, Wolgograd, Rostow an Don, Sotschi, Samara, Saransk, Jekaterinburg, Kaliningrad und Nischni Nowgorod.
 
Diese Regelung findet nicht nur für Touristen, sondern auch für hochqualifizierte Fachkräfte und ausländische Arbeitnehmer mit einem Arbeitspatent Anwendung.
Einreisende sind für den Nachweis der Registrierung verantwortlich. Bei Unterkunft in einem Hotel hat dieses für die Registrierung Sorge zu tragen. Diese sollten sich die Einreisenden bestätigen lassen. In anderen Fällen der Unterkunft muss die Registrierung bei der Migrationsbehörde am Ankunftsort erfolgen.